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Moin, heute ist der 29.09.2023

Wie kann die Tafel-Einkaufsberechtigung erlangt werden und lange hat diese Gültigkeit?

 

Um von der Löninger Tafel e.V. Lebensmittel erhalten zu können, ist die Vorlage lückenloser Einkommensnachweise erforderlich. Aber auch nach der erstmaligen Registrierung und der Aushändigung eines „ Tafelausweises“ wird die Berechtigung in regelmäßigen Abständen überprüft.

Spätestens alle 6 Monate ist die Vorlage aktueller Bescheide und Nachweise erforderlich, um die Gültigkeit des Tafelausweises aktuell zu halten.

Können zum Ablauftermin einer Berechtigung die Nachweise nicht oder nicht vollständig vorgelegt werden, kann eine auf 2 Wochen befristete Karenzzeit eingeräumt werden, in deren Verlauf man die erforderlichen Nachweise vorlegen kann. Danach allerdings zeigt das Programm auf dem Computer der Tafel dem Kunden endgültig die „rote Karte“, ein Einkauf ist dann nicht mehr möglich.

Es wird eine strenge Handhabung der Regeln vorgenommen. Wer die Löninger Tafel e.V. mit Sach- oder Geldspenden bzw. einer Mitgliedschaft oder durch aktive Mithilfe unterstützt, kann sicher sein, das alles dafür getan wird, letztendlich nur bedürftigen Personen und Familien die Hilfe der Tafel zukommen zu lassen.

       Die Einkommensgrenzen der Bedarfsgemeinschaft richten sich nach den

       Regelsätzen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II).

       Dabei handelt es sich zum einen um

       - Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung oder

       - Arbeitslosengeld II (kurz AlgII, meist „Harz IV“ genannt),

         weitere Informationen unter folgendem Link,

       ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte

         nach dem SGB II.

 

           Es kommen alle Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft zur Anrechnung.

           Auch “zweckgebundene“ Einnahmen werden angerechnet.

 

Überschreitet die Summe der Einnahmen die erlaubten Grenzwerte, wird eine Berechtigung bei der Tafel Lebensmittel zu erhalten, nicht erteilt. Auch der immer wieder angebrachte Hinweis auf hohe Mieten oder Tilgung von Altschulden kann keine Berücksichtigung finden. Erziehungsgeld ist im Gegensatz zur Sozialhilfe jedoch Einkommen, wird also voll angerechnet.

Auch die bereits in den Bescheiden des Arbeitsamtes zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angerechneten Einnahmen (z.B. Minijobs, Unterhaltszahlungen usw..) werden als der Bedarfsgemeinschaft  zufließendes Einkommen voll angerechnet.

 

Anträge auf erstmalige Ausstellung eines Tafelausweises, werden nur

 Freitags von 10.00 Uhr bis 10.45 Uhr  bearbeitet. Dazu sind alle Bescheide, aus denen Einkommen hervorgeht, vollständig, also nicht nur eine Seite, vorzulegen.

Lebensmittel werden Dienstags von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr gegen eine Schutzgebühr ausgegeben:

Erwachsene pro Person 2,00 Euro

Kinder bis 18 Jahren pro Person 0,50 Euro,
höchstens jedoch für eine gesamte Familie 8,50 Euro.

 

Anträge auf erstmalige Ausstellung eines Tafelausweises werden bei der Caritas bearbeitet.

Caritas Löningen, Kirchplatz 6 in der Nähe der katholischen Kirche.

TEL. 05432 596902 oder 05432 30780 (AB)