Spätestens alle 6 Monate ist die Vorlage aktueller Bescheide und Nachweise erforderlich, um die Gültigkeit des Tafelausweises aktuell zu halten.
Können zum Ablauftermin einer Berechtigung die Nachweise nicht oder nicht vollständig vorgelegt werden, kann eine auf 2 Wochen befristete Karenzzeit eingeräumt werden, in deren Verlauf man die erforderlichen Nachweise vorlegen kann. Danach allerdings zeigt das Programm auf dem Computer der Tafel dem Kunden endgültig die „rote Karte“, ein Einkauf ist dann nicht mehr möglich.
Es wird eine strenge Handhabung der Regeln vorgenommen. Wer die Löninger Tafel e.V. mit Sach- oder Geldspenden bzw. einer Mitgliedschaft oder durch aktive Mithilfe unterstützt, kann sicher sein, das alles dafür getan wird, letztendlich nur bedürftigen Personen und Familien die Hilfe der Tafel zukommen zu lassen.
Wenn Sie im Bezug von Sozialleistungen sind (Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld etc.) oder aber Ihr Lohn beziehungsweise Ihre Rente den einfachen Satz der zustehenden Sozialleistungen nicht überschreitet.
Alle Mitmenschen, die Sozialleistungen, Grundsicherung, Wohngeld etc. beziehen oder Ihr Lohn bzw. Rente den einfachen Satz der zustehenden Sozialleistungen nicht überschreitet. Unser Netzwerk gewährt die Kontrolle, Missbrauch zu verhindern.
Unser Anliegen ist es, mehr zum Gemeinwohl in unsere Gesellschaft beizutragen.
Die Einkommensgrenzen der Bedarfsgemeinschaft richten sich nach den Regelsätzen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II).
Dabei handelt es sich zum einen um
- Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung oder Bürgergeld
- Es kommen alle Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft zur Anrechnung.
- Auch “zweckgebundene“ Einnahmen werden angerechnet.
weitere Informationen unter folgendem Link.
Neuanmeldungen ab sofort jeden Dienstag ab 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Tafel Löningen, Haselünner Str. 3, 49624 Löningen.
Eine Terminabsprache für die Anmeldung kann auch nach telefonischer Absprache jeden Dienstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 05432/596949 erfolgen.
Dazu sind alle Bescheide, aus deren Einkommen hervorgeht, vollständig, also nicht nur die 1. Seite, vorzulegen.
Sobald Ihnen der Ausweis ausgestellt worden ist, können Sie dienstags von 14:30 - 17:00 Uhr in der Tafel einkaufen.
Sie erhalten vorab für den 1. Einkauf eine Kundennummer und eine Uhrzeit.
Um auch für Sie einen möglichst reibungsfreien Ablauf zu gewährleisten, werden wir Ihnen bei der Anmeldung noch alle dazu nötigen Informationen geben.
Um für Ihre Familie einkaufen zu können, zahlen Sie pro Einkauf im Tafelladen für einen Erwachsenden je 2,00 € und für jedes Kind 0,50 €. Der Höchstbetrag beträgt 8,50 €.
Sollten Sie aus Lindern kommen, hier noch eine weitere Information für Sie:
Die Pfarrgemeinde Lindern bietet nach voheriger Anmeldung einen kostenlosen Fahrdienst zur Tafel an, wenn Sie nicht selbst fahren können und auch sonst nicht die Möglichkeit haben nach Löningen mitgenommen zu werden. Bitte melden Sie sich dazu unter der Telefonnummer 05957-340.
Überschreitet die Summe der Einnahmen die erlaubten Grenzwerte, wird eine Berechtigung bei der Tafel Lebensmittel zu erhalten, nicht erteilt.
Auch der immer wieder angebrachte Hinweis auf hohe Mieten oder Tilgung von Altschulden kann keine Berücksichtigung finden.
Erziehungsgeld ist im Gegensatz zur Sozialhilfe jedoch Einkommen, wird also voll angerechnet. Auch die bereits in den Bescheiden des Arbeitsamtes zum Bürgergeld angerechneten Einnahmen (z.B. Minijobs, Unterhaltszahlungen usw..) werden als der Bedarfsgemeinschaft zufließendes Einkommen voll angerechnet.
Hier finden Sie die aktuellen Ausgabetermine, Kartennummern und Uhrzeiten.